Betreten abseits der Wege ist verboten.
Zwischen alten Rheinarmen und glasklaren Quellgewässern wachsen in Taubergießen dichte Auenwälder und blütenreiche Wiesen. Wasservögel finden hier Brutplätze und Ruhe auf ihren weiten Reisen.
Alte Flussrinnen ziehen sich durch die Wälder und Wiesen von Taubergießen und erinnern an die Zeit, als der Rhein sein Bett häufig verlagerte. Neben nassen Senken liegen trockene Kiesrücken, dazwischen fließen die Gießen: glasklare Gewässer, die aus dem Grundwasser gespeist werden. An Eichen und Weiden ranken sich Kletterpflanzen empor, während auf den offenen Wiesen Orchideen blühen und zahlreiche Insekten Nahrung finden. Aus diesem engen Wechsel von Wasser, Wald und Wiesen erwächst die besondere Vielfalt der Rheinlandschaft. In den flachen Gewässern brüten Wasservögel, rasten auf ihrem Zug oder verbringen den Winter. Dabei sind sie auf ruhige Wasserflächen und geschützte Ufer angewiesen. (Kurzfassung auf Grundlage eines Textes von Alexander Ostermann und Wolfgang Kramer)
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Emmendingen, Ortenaukreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000199 |
| Fläche | 16,95km² |
| Gründungsjahr | 1979 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 44e5ff45-5dab-474b-8af8-3f08bb3e1afa |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Fauna
Fauna
Habitat
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen tagsüber zwischen 08:00h und 20:00h erlaubt.
Zulässig bleibt jedoch das Fahren mit Booten ohne Motorantrieb flußabwärts in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr auf den in der Schutzgebietskarte im Maßstab 1 : 25 000 blau dargestellten Wasserläufen, soweit es sich hierbei nicht um gewerbsmäßig organisierte und durchgeführte Fahrten handelt; zulässig ist auch das in diesem Zusammenhang notwendige Umtragen der Boote. Dabei ist es verboten andere als die gekennzeichneten Ein - und Ausstiegsstellen zu benutzen.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
§21 h Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO): Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in geografischen Gebieten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Regierungspräsidium Freiburg - 8. April 1997