Taubenried

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.

Radaktivitäten

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Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: das Gebiet außerhalb von Straßen oder befestigten Wegen mit Fahrrädern zu befahren

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: außerhalb von Straßen und befestigten Wegen zu reiten

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: das Gebiet mit motorisierten Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühlen, zu befahren

Aufenthaltsaktivitäten

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Übernachten ist verboten.

Flugaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Generelles Verhalten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

dtp_dogs_forbidden_regular

Hunde sind verboten.

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten.

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten.

dtp_photographingfilming_forbidden_regular

Fotografieren und Filmen ist verboten.

Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohn‑ oder Zufluchtstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen, zu verursachen

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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