Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Talaue von Sausel und Rauchel“ ist ein naturnaher Feuchtgebiets-Komplex, welcher von zahlreichen Quellaustritten gespeist wird und sich entlang der Bachtäler des Streitbaches (Sausel) und Gilgbaches (Rauchel) sowie im Bereich ihres Zusammenflusses (zum Ilsbach) im Vorderen Vogelsberg erstreckt. Hier gedeihen auf feuchten bis staunassen Wiesen viele besondere Pflanzengesellschaften mit seltenen Arten, die sich an diese extremen Standortbedingungen angepasst haben, wie beispielsweise seltene Seggen- Gesellschaften und Sumpfdotterblumenwiesen sowie Brachstadien von Feucht- und Nasswiesen. Neben Weidengebüschen wird das Naturschutzgebiet vor allem von einem wertvollen Erlen-Eschen-Bruchwald ergänzt, welcher sich aufgrund der ganzjährigen Staunässe ausbilden konnte und der in seiner Ausdehnung für den Vorderen Vogelsberg einmalig ist. Über die botanischen Schätze hinaus ist die „Talaue von Sausel und Rauchel“ auch Lebensraum zahlreicher, teils bedrohter Tierarten. Besonders artenreich ist dabei die Vogel- (43 Arten) und Schmetterlingsfauna (29 Arten), mit einigen bemerkenswerten Vertretern, zum Beispiel der Schmetterling Goldene Acht.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 40,86ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 5ea9dc06-e4bc-4515-88e4-09617a79b815 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.