Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 2. Mai bis zum 31. Oktober erlaubt.
Der Aufenthalt im Nationalpark ist nur tagsüber auf den Wanderwegen erlaubt. Als Tag gilt die Zeit vom Anfang der sog. bürgerlichen Dämmerung morgens bis zum Ende der bürgerlichen Dämmerung abends. Es gilt die Signalisation vor Ort.