Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Südspitze Gnitz schützt Küstenlebensräume wie Salzwiesen und Röhricht. Es ist ein vitaler Brut- und Rastplatz für Wasser- und Zugvögel und beherbergt seltene Pflanzen im Brackwasser. Die Erhaltung dieses einzigartigen Ökosystems ist zentraler Zweck.
Das Naturschutzgebiet Südspitze Gnitz an der südlichen Spitze Usedoms bewahrt ein wertvolles Mosaik aus Küstenökosystemen. Hierzu zählen ausgedehnte Salzwiesen, vitale Röhrichtbestände und natürliche Uferlinien. Das Gebiet ist ein unverzichtbarer Rückzugsort für zahlreiche Vogelarten und bietet wichtige Brut-, Rast- und Nahrungsgebiete für Wasser- und Watvögel sowie diverse Zugvögel. Die einzigartige Küstenumgebung beherbergt zudem seltene Pflanzengemeinschaften, die speziell an die Brackwasserbedingungen angepasst sind. Primärer Schutzzweck ist die Erhaltung dieser sensiblen Lebensräume samt ihrer charakteristischen Tier- und Pflanzenwelt. Es sichert die natürliche Entwicklung dieser wertvollen Ökosysteme und bewahrt die unverwechselbare, ungestörte Schönheit dieser Küstenlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Greifswald |
| Fläche | 75,45ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | f089064d-501c-44f0-9890-258f9ea2054a |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
27. September 1994