Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Strickshute von Frechenhausen“ liegt auf einer Höhe von bis zu 560 Metern im westlichen Lahn-Dill-Bergland. Das Gebiet ist ein Relikt der historischen Nutzung der wenig ertragreichen Böden als Viehweiden (Huten) für das gesamte Rindervieh des Dorfes Frechenhausen. Von dieser Nutzung zeugen auch heute noch, trotz zweier Aufforstungsperioden, gut erhalten Reste des europaweit stark gefährdeten Borstgrasrasens sowie alte, auf 250 bis 300 Jahre geschätzte, mächtige Hute-Buchen, welche sich über die ehemalige Weidefläche verteilen. Auf trockenen bis quellig-nassen Standorten gedeihen verschiedenste Pflanzengesellschaften mit einem bemerkenswerten Arteninventar. Hier wechseln sich Borstgrasrasen mit Heidegesellschaften, Frisch- und Feuchtwiesen sowie Übergangsbestände zwischen Glatthafer- und Goldhafer-Wiesen ab, in denen seltene Pflanzen, wie Arnika und die streng geschützten Orchideen Geflecktes und Breitblättriges Knabenkraut, vorkommen. Gebüsche sowie der Erlen-Auwald entlang kleiner Bachläufe ergänzen das Gebiet mit wertvollen Lebensraumstrukturen für eine vielfältige Tierwelt. Auf der „Strickhute“ kommen vor allem zahlreiche Schmetterlings- und Heuschreckenarten mit einigen bedrohten Vertretern vor.
| Ort | Deutschland - Hessen - Marburg-Biedenkopf |
| Fläche | 34,85ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 373ee2a7-1eb3-4feb-8d7c-a7aa4c327510 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
18. November 1993