Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Brandenburg - Dahme-Spreewald, Oder-Spree |
| Fläche | 96,93ha |
| Gründungsjahr | 2004 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 0608d237-6753-4fee-a75c-0a5cdd0e12c8 |
| Name und Abteilung |
Umweltamt Landkreis Oder-Spree
untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.landkreis-oder-spree.de/Wirtschaft-Ordnung/Umwelt/Untere-Naturschutzbeh%C3%B6rde/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Breitscheidstraße 5
15848 Beeskow Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
Nutzung von Wasserfahrzeugen aller Art einschließlich Luftmatratzen auf dem Stahnsdorfer Fließ verboten; Anlegen am Ufer des Storkower Kanals und Fahren im Schilfgürtel verboten
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
Nutzung von Wasserfahrzeugen aller Art einschließlich Luftmatratzen auf dem Stahnsdorfer Fließ verboten; Anlegen am Ufer des Storkower Kanals und Fahren im Schilfgürtel verboten
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist in ausgewiesenen Bereichen verboten.
Nutzung von Wasserfahrzeugen aller Art einschließlich Luftmatratzen auf dem Stahnsdorfer Fließ verboten
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist nur an ausgewiesenen Stellen vom 1. Mai bis zum 31. Dezember erlaubt.
Angelfischerei vom Land aus ist nur auf den in der topografischen Karte gekennzeichneten drei Angelbereichen und sieben Angelstellen ab dem 1. Mai eines jeden Jahres zulässig; die Angelfischerei von Booten aus ist auf den Torfstichen ab dem 1. Mai eines jeden Jahres zulässig; auf dem Storkower Kanal bleibt die Angelfischerei von Booten aus ganzjährig zulässig