Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Stolzenberg im Nordpfälzer Bergland schützt seltene Trockenrasenflora und Felsgrusgesellschaften. Es ist ein bedeutender Lebensraum für spezielle Pflanzen- und Tierarten von großer wissenschaftlicher Bedeutung.
Das Naturschutzgebiet Stolzenberg im Nordpfälzer Bergland bewahrt einzigartige Naturwerte. Sein Schutzzweck ist die Erhaltung der besonderen Trockenrasenflora und der Felsgrusgesellschaften, die hier vorkommen. Diese speziellen Standorte sind essenziell für seltene Pflanzenarten und ihre Pflanzengesellschaften. Darüber hinaus bildet das Gebiet einen wichtigen Lebensraum für eine Vielzahl seltener Tierarten, die an diese spezifischen ökologischen Bedingungen gebunden sind. Der Schutz des Stolzenbergs ist aus wissenschaftlichen Gründen von großer Bedeutung, um diese wertvollen Biotope und ihre Artenvielfalt langfristig zu sichern und zu erforschen.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Donnersbergkreis |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-041 |
| Fläche | 5,92ha |
| Gründungsjahr | 1982 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | c16f315a-c117-400a-8176-a4fe771bb3c8 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Radfahren ist verboten.
Wege nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke befahrbar.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wege nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke befahrbar.
Übernachten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Rauchen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.