Betreten abseits der Wege ist vom 1. März bis zum 31. Juli verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Bayern - Regen |
| Fläche | 10,98ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | e27a141d-4c43-4cbd-8683-01e8fa6c886e |
| Name und Abteilung |
Naturpark Bayerischer Wald e.V.
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| Webseite | http://naturpark-bayer-wald.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Info-Zentrum 3
94227 Zwiesel Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist vom 1. März bis zum 31. Juli verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Landkreis Regen - 1. September 1980