Steinköpfe

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Schutzziel ist die Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Ausprägung des Gebietes mit den charakteristischen Biotoptypen und Lebensgemeinschaften; Schutz der wildwachsenden Pflanzen-​ und wildlebenden Tierarten. Typisch für das Naturschutzgebiet "Steinköpfe" sind der naturnahe Wald, gebietsprägende Felsformationen und Felsfluren sowie Fließgewässer mit naturnaher Ausprägung. Das NSG bietet Lebensraum für seltene und zum Teil bestandsbedrohte Moos-, Farn- und Flechtenarten. Dazu gehören auch Pflanzen der Roten Liste des Landes Sachsen-​Anhalt. Auf der Unterharzhochfläche herrschen Buchenwälder in der Ausprägung von Waldmeister-​Rotbuchenwäldern und bodensauren Hainsimsen-​Rotbuchenwäldern vor. Nicht zu feinerdearme sonnige Oberhänge sind mit dem submontanen buchenreichen Waldlabkraut-​Winterlinden-Hainbuchenwald bestanden. Über Diabas tritt an Sonnenhängen der subkontinentale Fingerkraut-​Eichentrockenwald auf. An sonnigen nährstoffarmen Oberhangstandorten kommt dagegen der Färberginster-​(Birken-​) Eichenwald vor. Neben den Gefäßpflanzen tritt an den Felsen regelmäßig auch die Nabelflechten-​Gesellschaft auf. Schattige Felspartien tragen die Blasenfarn-​Gesellschaft und am Fuße der Blockschutthalden siedelt die Rasensteinbrech-​Gesellschaft . Das Naturschutzgebiet "Steinköpfe" ist Lebensraum besonders schützenswerter Tierarten, dazu zählen u. a. Mittelspecht Wildkatze Haselmaus Kreuzotter Waldeidechse Bachforelle sowie verschiedene Eintags-​ und Steinfliegen.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Reitaktivitäten

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Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Angeln ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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