Steinkaute bei Holzheim

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet liegt südwestlich des Ortes Holzheim direkt südlich der A 45. Es umfasst einen aufgelassenen Basaltsteinbruch umgeben von einem vielfältigen Biotopmosaik. Im Wesentlichen setzt sich dieses aus Ruderalfluren warm-trockener und frischer Standorte, Frisch- und Feuchtgrünland, ruderalen Gründlandbrachen, Gehölzen, Pionierwald, Stillgewässer-Lebensräumen und Röhrichten sowie vegetationsarmen Flächen des ehemaligen Betriebsgeländes zusammen. Daneben sind zahlreiche Tümpel und Temporärgewässer vorhanden, die großteils zur Förderung der Amphibienpopulation im Rahmen von Naturschutzmaßnahmen angelegt wurden. Das Gebiet wird im Süden vom Altstädter Bach begrenzt. Das Erhaltungsziel des Naturschutzgebietes ist die Sicherung und Förderung der Lebensraumvielfalt und damit der Biodiversität. Hierfür soll in Zukunft durch Pflegemaßnahmen auch weiterhin ein Nebeneinander unterschiedlich alter Sukzessionsstadien und der Bestand der Sonderstandorte angestrebt werden. Insbesondere durch den Erhalt, die Förderung und Weiterentwicklung der Stillgewässer-Lebensräume soll ein Beitrag zur Stabilisierung der vorhandenen Amphibien- und Libellenpopulation geleistet werden. Darüber hinaus sollen günstige Bedingungen für weitere gefährdete Amphibienarten, wie den Kammmolch oder die Geburtshelferkröte, geschaffen werden.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Winteraktivitäten

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Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

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Baden ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Übernachten ist verboten.

Flugaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Generelles Verhalten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Tiere füttern ist verboten.

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Angeln ist verboten.

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Baden von Tieren ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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