Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Heidenheim |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000272 |
| Fläche | 4,25km² |
| Gründungsjahr | 2014 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | d542fee0-cdf5-43e2-8fa9-70ccb25e6489 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Radfahren ist auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Insbesondere ist verboten: außerhalb von befestigten und den in den Detailkarten besonders ausgewiesenen Wegen zu reiten oder mit bespannten Fahrzeugen zu fahren.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Insbesondere ist verboten: außerhalb von befestigten und den in den Detailkarten besonders ausgewiesenen Wegen zu reiten oder mit bespannten Fahrzeugen zu fahren.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Baden ist verboten.
Klettern ist in ausgewiesenen Bereichen verboten.
Insbesondere ist verboten: am Wäldlesfelsen auf dem Steinhirt sowie an den zwei Felsblöcken auf dem Burgstaller Rücken zu klettern.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist nur auf ausgewiesenen Start- und Landeplätzen erlaubt.
Von diesem Verbot ausgenommen ist der Flugbetrieb auf dem Segelfluggelände auf der Schäfhalde sowie derjenige der Modellflugzeuge auf der Schäfhalde, jeweils nur, so weit dieser genehmigt ist.
Drohnen und Flugmodelle sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Von diesem Ver bot ausgenommen ist der Flugbetrieb auf dem Segelfluggelände auf der Schäfhalde sowie derjenige der Modellflugzeuge auf der Schäfhalde, jeweils nur, so weit dieser genehmigt ist.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
28. Mai 2014