Steinbuckel

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist vom 1. Juni bis zum 31. August verboten.

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten.

Es ist verboten: das Schutzgebiet zu befahren; das Begehen des Schutzgebietes ist in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August nicht zulässig

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Es ist verboten: das Schutzgebiet zu befahren; das Begehen des Schutzgebietes ist in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August nicht zulässig

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

Es ist verboten: zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

Es ist verboten: zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Es ist verboten: zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

Es ist verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern

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Feuer ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören

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Pilze sammeln ist verboten.

Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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