Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Steinbruch Hasselichskopf liegt im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) in Rheinland-Pfalz. Das 30,07 Hektar große Gebiet wurde 1996 unter Schutz gestellt und erstreckt sich nordöstlich der Ortsgemeinde Elkenroth. Schutzzweck ist die Erhaltung des ehemaligen Steinbruchbereichs „Hasselichskopf“ mit seinen Wasser- und Flachwasserzonen sowie seinen Steilflächen als Lebensraum seltener und in ihrem Bestand bedrohter Tierarten, insbesondere Amphibien, Reptilien und seltener Vogelarten.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Altenkirchen (Westerwald) |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-265 |
| Fläche | 30,43ha |
| Gründungsjahr | 1996 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | ddd306a8-5522-4d71-87e5-9b4d3324a039 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.