Steinbruch Fachingen

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Der Steinbruch Fachingen ist ein ehemaliger Kalksteinbruch, der heute ein Naturschutzgebiet ist. Er bietet mit Wasserflächen und Gesteinsformationen einzigartige Lebensräume für spezialisierte Pflanzen und Tiere und bewahrt die Geschichte der Gewinnung von Kalkstein.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Steinbruch Fachingen schützt ein einzigartiges Landschaftsbild. Dieser ehemalige Kalksteinbruch, der von 1878 bis 1971 in Betrieb war, beherbergt heute wertvolle Lebensräume. Die vorhandenen Wasserflächen und offenliegenden Gesteinsformationen bilden ein Mosaik aus unterschiedlichen Bedingungen, die speziell angepasste Pflanzen- und Tierarten anziehen. Hier finden sich Pionierarten, die solche Standorte besiedeln, sowie seltene Lebewesen, die auf die besonderen Gegebenheiten eines ehemaligen Abbaustandortes angewiesen sind. Die Geologie des Areals und die natürlichen Sukzessionsprozesse machen es zu einem wichtigen Biotopverbund und einem Zeugnis der natürlichen Rückeroberung ehemaliger Industrieflächen in der Lahnregion.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_allowed_regular

dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular

Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten.

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern und Biwakieren ist verboten.

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten.

dtp_photographingfilming_forbidden_regular

Fotografieren und Filmen ist verboten.

Verbot gilt spezifisch für Säugetiere, Vögel und Reptilien am Bau, im Nest oder Ruhebereich.

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

Einen Fehler melden