Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Es ist verboten: außerhalb von Straßen und Wegen mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühlen, zu fahren.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Reutlingen |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000125 |
| Fläche | 92,01ha |
| Gründungsjahr | 1996 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 1ff295c7-ca16-40cc-88a3-a3ca2c9b4d3b |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Es ist verboten: außerhalb von Straßen und Wegen mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühlen, zu fahren.
Reiten ist verboten.
Es ist verboten: außerhalb von Straßen und Wegen zu reiten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Es ist verboten: außerhalb von Straßen und Wegen mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühlen, zu fahren.
Übernachten ist verboten.
Es ist verboten: zu zelten, zu lagern oder Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Es ist verboten: Luftfahrzeuge oder Flugmodelle aller Art zu betreiben
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Es ist verboten: Luftfahrzeuge oder Flugmodelle aller Art zu betreiben
Abfall entsorgen ist verboten.
Es ist verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände abzulegen, zu lagern oder zu behandeln
Feuer ist verboten.
Es ist verboten: außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer zu entzünden oder zu unterhalten
Hunde sind verboten.
Es ist verboten: Hunde frei laufen zu lassen
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile, insbesondere Bäume, Hecken, Gebüsche, Feldgehölze im Ganzen oder Teile davon auszugraben, abzupflücken, abzusägen oder in sonstiger Weise zu beschädigen, zu roden oder zu zerstören
Pflanzen sammeln ist verboten.
Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile, insbesondere Bäume, Hecken, Gebüsche, Feldgehölze im Ganzen oder Teile davon auszugraben, abzupflücken, abzusägen oder in sonstiger Weise zu beschädigen, zu roden oder zu zerstören
Pilze sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
10. Mai 1996