Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Steimelskopf bei Arfurt“ erhebt sich als Hügelkuppe über der sonst intensiv ackerbaulich genutzten Umgebung. In diesem Naturschutzgebiet wechseln sich Gebüsche mit trockenen Rasenflächen, alten Eichen- und Buchenwäldchen sowie Obstbaumbeständen ab. Vor allem in den trockenen Offenlandbereichen finden sich besondere Pflanzengesellschaften, wie beispielsweise die besonders schöne, blau-violett blühende Salbei-Glatthafer-Wiese. Der nach Süden gerichtete und daher sonnenwarme Hügel ist mit seinem Mosaik aus den unterschiedlichen Landschaftselementen ein wertvoller Lebensraum und Rückzugspunkt für viele Tierarten. Das Gebiet ist mit 24 Schmetterlings-, 9 Heuschrecken- und 30 Laufkäferarten ein besonders artenreicher und wertvoller Standort. Ebenso von zentraler Bedeutung ist der „Steimelskopf“ für 26 teils gefährdete Vogelarten, die vor allem in den Sträuchern, Hecken und Obstbäumen geeignete Nistplätze finden. Auch wärmeliebende Reptilien, wie die Schlingnatter und Zauneidechse, kommen hier vor.
| Ort | Deutschland - Hessen - Limburg-Weilburg |
| Fläche | 13,95ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 1b2f47d5-e201-4e86-9be9-bcc8228e00e1 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
13. September 1994