Stauwurzel des Seeweihers bei Mengerskirchen

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet erstreckt sich am Oberlauf des Seebaches entlang der Talbereiche des Seebaches und Winnauer Baches. Es umfasst außerdem die Mündungen der Bäche in die Stauseevorsperre des Seeweihers sowie die Wasserfläche der Vorsperre selbst. Entlang der naturnahen Bäche und angrenzend an den Seeweiher befinden sich bewirtschaftete Grünlandflächen. In einem Mosaik verschieden feuchter Wiesenbereiche konnten sich standorttypische, heute jedoch seltene Pflanzengesellschaften ansiedeln. Die Feuchtwiesen, die Restbestände des Auwaldes sowie die Uferrandbereiche der Stauseevorsperre stellen unzählige Lebensräume für verschiedenste Tiergruppen zur Verfügung. Im Grünland kommen artenreiche Schmetterlings- und Heuschreckenlebensgemeinschaften vor und an den Gewässern leben streng geschützte Amphibien. Außerdem ist das Naturschutzgebiet ein lokal bedeutsamer Brutplatz für bedrohte Vogelarten und dient zudem vielen Zugvögeln als Rastplatz auf ihrem Weg in die Winter- und Sommerquartiere.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Winteraktivitäten

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Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

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Baden ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Übernachten ist verboten.

Flugaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Generelles Verhalten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Angeln ist verboten.

Die Ausübung der Angelfischerei an der Vorsperre des Seeweihers entlang des gesamten Dammes und des südwestlichen Ufers auf einer Länge von 50m vom Dammfuß ausgehend ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Stauwurzel des Seeweihers bei Mengerskirchen § 4.

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Baden von Tieren ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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