Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Ravensburg |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000160 |
| Fläche | 19,17ha |
| Gründungsjahr | 1993 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | b1234418-63fd-4701-896e-7a065734cc37 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Es ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Es ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren
Wassersport ist verboten.
Es ist verboten: die Weiher mit Wasserfahrzeugen aller Art einschließlich Luftmatratzen zu befahren
Zelten ist verboten.
zu zelten, zu grillen, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen;
Lagern und Biwakieren ist verboten.
zu zelten, zu grillen, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen;
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Es ist verboten: zu zelten, zu grillen, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Es ist verboten: Luftfahrzeuge aller Art zu starten oder zu landen
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Es ist verboten: Luftfahrzeuge aller Art zu starten oder zu landen
Abfall entsorgen ist verboten.
Es ist verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern
Feuer ist verboten.
Hunde sind verboten.
Es ist verboten: Hunde frei laufen zu lassen
Pflanzen sammeln ist verboten.
Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
Pilze sammeln ist verboten.
Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
Angeln ist verboten.
Es ist verboten: Tiere einzubringen, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Ausnahmen gelten für für die Ausübung der Fischerei in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang
Baden ist verboten.
Es ist verboten: im Staudacher Weiher und im Grundweiher zu baden
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
15. Januar 1993