Betreten abseits der Wege ist verboten.
Dieses Naturschutzgebiet bei Remplin bewahrt eine einzigartige Stauchmoräne mit wärmeliebenden Magerrasen, Gebüschen und Wäldern. Es schützt wertvolle Naturmerkmale sowie vielfältige Pflanzen- und Tierwelt, darunter seltene Arten.
Das Naturschutzgebiet „Stauchmoräne nördlich Remplin“ in der Mecklenburgischen Seenplatte schützt eine bemerkenswerte Landschaft, geprägt von einer einzigartigen Stauchmoräne. Hier finden sich wertvolle wärmeliebende Magerrasen, vielfältige Gebüsche und naturnahe Wälder, die auf den kalkhaltigen, südexponierten Hängen gedeihen. Die Ausweisung dieses Gebietes dient dem Erhalt der charakteristischen Flora und Fauna sowie seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten. Es bewahrt eine Landschaft von wissenschaftlicher und kultureller Bedeutung mit ihren spezifischen Lebensräumen und der reichen Artenvielfalt.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Mecklenburgische Seenplatte |
| Fläche | 1,46km² |
| Gründungsjahr | 1981 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | eeff1304-a779-4ea3-8749-2547e5fa457a |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur auf öffentlichen Gewässern erlaubt.
Wasserfahrzeuge sind nur erlaubt auf Wasserstraßen
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Gewässern erlaubt.
Wasserfahrzeuge sind nur erlaubt auf Wasserstraßen
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.