Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Spyckerscher See und Mittelsee bewahren einen reizvollen Teil der Nordrügener Boddenlandschaft. Dieses Gebiet, mit zwei Seen und Uferbereichen, ist ein wichtiger Lebensraum für vielfältige Tier- und Pflanzenarten und grenzt an den Großen Jasmunder Bodden.
Das Naturschutzgebiet Spyckerscher See und Mittelsee bewahrt einen landschaftlich sehr reizvollen Ausschnitt der Nordrügener Boddenlandschaft. Es umfasst die beiden namensgebenden Seen, Spyckerscher See und Mittelsee, sowie die angrenzenden Ufer- und Flachwasserbereiche. Dieser besondere Lebensraum bietet zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen wichtigen Rückzugsort und trägt maßgeblich zur regionalen Artenvielfalt bei. Das Schutzgebiet grenzt direkt an den Großen Jasmunder Bodden und ist somit ein wesentlicher Bestandteil dieses umfassenden Küstenökosystems. Als Teil des FFH-Gebiets Nordrügensche Boddenlandschaft und des EU-Vogelschutzgebiets Binnenbodden von Rügen kommt ihm eine besondere Bedeutung für geschützte Lebensraumtypen und Vogelpopulationen zu. Ein vorhandener Wanderweg ermöglicht das Erleben dieses naturräumlich und kulturell bedeutsamen Ortes.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Rügen |
| Fläche | 3,53km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | caa43dab-e156-464d-867e-beec51cd15c0 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
27. September 1994