Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Tübingen, Landkreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000006 |
| Fläche | 9,93ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 4d456a39-56f0-450a-904b-f1eb89ef6fd1 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Radfahren ist verboten.
Es ist verboten: das Schutzgebiet zu befahren
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Es ist verboten: das Schutzgebiet zu befahren
Zelten ist verboten.
Es ist verboten: zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen und bauliche Anlagen zu bewohnen;
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Es ist verboten: das Starten und Landen von Fluggeräten jeder Art.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Es ist verboten: das Starten und Landen von Fluggeräten jeder Art.
Abfall entsorgen ist verboten.
Es ist verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
Pilze sammeln ist verboten.
Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
22. Oktober 1990