Sperrgebiet Fleischriß und Hannariß

Jagdrechtliches Betretungsverbot

Beschreibung & Karte

Überblick

Jagdliche Sperrgebiete sind zeitlich befristet und dienen dazu, die gesetzlich vorgeschriebene Jagd auf Wildtiere in einem bestimmten Gebiet zu erleichtern. Diese dürfen nur auf ausgewiesenen Wanderwegen und Straßen betreten werden.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

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Betreten abseits der Wege ist vom 1. November bis zum 30. April verboten.

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

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