Betreten ist nur auf Wegen vom 1. Mai bis zum 31. Dezember erlaubt.
Jagdliche Sperrgebiete sind zeitlich befristet und dienen dazu, die gesetzlich vorgeschriebene Jagd auf Wildtiere in einem bestimmten Gebiet zu erleichtern. Diese dürfen nur auf ausgewiesenen Wanderwegen und Straßen betreten werden.
Unsere heimischen Wildtiere brauchen Gebiete, in die sie sich ungestört zurückziehen können. Wildgatter dienen dazu, Rotwild während des Winters an ausgewählte Gebiete zu binden und dadurch übermäßigen Verbiss an den Jungpflanzen im Wald zu verhindern
| Ort | Österreich - Vorarlberg - Bregenz |
| Webseite | https://www.respektiere-deine-grenzen.at/schutzgebiete/halden |
| Fläche | 4,76km² |
| DtP ID | fb0e1bf3-24f5-460c-b31d-5f0675f534bb |
| Name und Abteilung |
Vorarlberg, Amt der Landesregierung
Umwelt- und Klimaschutz |
| Webseite | https://vorarlberg.at/-/naturvielfalt-vorarlberg |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landhaus
6901 Bregenz Österreich |
Betreten ist nur auf Wegen vom 1. Mai bis zum 31. Dezember erlaubt.
Lagern und Biwakieren ist verboten.