Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet liegt in den Gemarkungen Diebach, Morlesau, Untereschenbach, Obereschenbach (Stadt Hammelburg), Landkreis Bad Kissingen und in der Gemarkung Weickersgrüben (Gemeinde Gräfendorf), Landkreis Main-Spessart. Es hat eine Größe von circa 492 Hektar. Der Sodenberg-Gans ist ein markantes Naturgebiet mit einer einzigartigen geologischen Formation und abwechslungsreicher Landschaft. Es ist bekannt für seine vielfältige Flora und Fauna sowie der natürlichen Schönheit.
Das Naturschutzgebiet liegt in den Gemarkungen Diebach, Morlesau, Untereschenbach, Obereschenbach (Stadt Hammelburg), Landkreis Bad Kissingen und in der Gemarkung Weickersgrüben (Gemeinde Gräfendorf), Landkreis Main-Spessart. Es hat eine Größe von circa 492 Hektar. Der Sodenberg-Gans ist ein markantes Naturgebiet mit einer einzigartigen geologischen Formation und abwechslungsreicher Landschaft. Es ist bekannt für seine vielfältige Flora und Fauna sowie der natürlichen Schönheit. Das Gebiet beherbergt eine Vielzahl von Pflanzenarten, darunter typische Arten trockener Standorte wie Orchideen, Enziane und verschiedene Gräser. Hier finden sich verschiedene Tierarten wie Rehe, Wildschweine, Füchse und eine Vielzahl von Vogelarten, die die Lebensräume des Gebiets nutzen.
| Ort | Deutschland - Bayern - Bad Kissingen, Main-Spessart |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de |
| Fläche | 4,92km² |
| Gründungsjahr | 1998 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | afe6a02c-e7be-4774-87cb-0a927605c55b |
| Name und Abteilung |
Biosphärenreservat Rhön
Digital Ranger |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Oberwaldbehrungerstr. 4
97656 Oberelsbach Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Klettern ist verboten.
Eisklettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Regierung von Unterfranken - 21. Januar 1998