Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wo Murg und Rhein die Landschaft gemeinsam formen, wechseln Silberweidenwald, flache Gewässer und offene Schlammufer. Bei Steinmauern bleibt eine lebendige, vom Wasser geprägte Auenwelt erhalten.
Im Silberweidenwald bei Steinmauern treffen die Einflüsse von Rhein und Murg aufeinander. Beide Flüsse bringen Wasser und unterschiedliches Bodenmaterial mit. Die Strömung trägt Ufer ab und lagert andernorts Sand und Schlamm wieder an. Zwischen Silberweiden, Schilf und flachen Gewässern entstehen dadurch immer neue Übergänge von Land zu Wasser. Wenn der Wasserstand sinkt, werden schlammige Flächen frei, auf denen speziell angepasste Pflanzen wachsen. Diese wechselnde Landschaft macht das Gebiet am südlichen Goldkanal besonders. In den flachen, bewachsenen Uferbereichen finden Tiere Nahrung, Brutplätze und Rückzugsräume, deren Wert eng mit der natürlichen Dynamik und Ruhe verbunden ist. (Kurzfassung auf Grundlage von § 3 der Verordnung zum Naturschutzgebiet Silberweidenwald Steinmauern)
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Rastatt |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=919001000223 |
| Fläche | 68,63ha |
| Gründungsjahr | 2006 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | cacd4af0-9eed-40b4-9d15-9f893d2e789f |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | http://www.rp-karlsruhe.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Dienstgebäude Karl-Friedrich-Str. 17
76247 Karlsruhe Deutschland |
Habitat
Habitat
Habitat
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
12. Dezember 2006