Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Böblingen, Esslingen |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000270 |
| Fläche | 98,38ha |
| Gründungsjahr | 2010 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | baec6112-b51d-4b43-90d1-6f185c8dd6b9 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Radfahren ist nur auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen mit einer Mindestbreite von 2m erlaubt.
Rodeln und Schlittenfahren ist nur auf ausgewiesenen Strecken erlaubt.
zulässig ist das Schlittenfahren im Bereich des Gewanns „Krummsteigwiesen“
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Insbesondere ist verboten: außerhalb von Straßen, befestigten Wegen oder durch Kennzeichnung ausgewiesenen Reitwegen zu reiten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Insbesondere ist verboten: das Gebiet und seine öffentlichen Wege mit motorisierten Fahrzeugen aller Art, einschließlich Hilfsmotoren, zu befahren. Ausgenommen vom Fahr verbot auf öffentlichen Wegen ist die Alte Poststraße (Schweizer Straße)
Wassersport ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
6. Oktober 2010