Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet umfasst den namensgebenden „Sickler Teich“ mit seinen saisonal trockenfallenden Uferbereichen und den angrenzenden feuchten bis nassen Wiesen. Mit seiner arten- und strukturreichen Ufervegetation bietet das Gewässer zahlreichen Libellen und Amphibien einen geschützten Lebensraum. Das Teichgebiet ist aber auch Nahrungsgebiet für Fledermäuse und Vögel. Die umliegenden feuchten, blütenreichen Pfeifengraswiesen und Borstgrasrasen ziehen zudem viele, teils seltene Insekten an, wie beispielsweise das schwarze „Kleewidderchen“ mit seinen auffällig roten Tupfen, ein in Hessen gefährdeter Schmetterling.
| Ort | Deutschland - Hessen - Marburg-Biedenkopf, Gießen, Landkreis |
| Fläche | 6,31ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 6f419f17-a34a-4eb5-8e3f-f5a93c5ab0fe |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Baden ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Hunde sind verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
12. Dezember 1984