Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Selmsdorfer Traveufer bewahrt ein bis zu 15 m hohes Steilufer der Untertrave. Es umfasst unbewaldete Hänge, Gebüsche, Wälder, Quellen und Moore. Die einzigartige Landschaft bietet Ausblicke.
Das Naturschutzgebiet Selmsdorfer Traveufer schützt eine besondere Naturlandschaft an der Untertrave. Das Hauptziel der Schutzmaßnahmen ist der Erhalt eines markanten, bis zu 15 Meter hohen Steiluferbereichs entlang des Flusses. Dieses Gebiet ist ein Lebensraum-Mosaik aus offenen, unbewaldeten Hängen, dichten Gebüschzonen sowie vielfältigen Waldbereichen. Darüber hinaus umfasst der Schutz wertvolle angrenzende Quellen und Moore, die maßgeblich zur reichen Artenvielfalt beitragen. Die Abgeschiedenheit an der ehemaligen innerdeutschen Grenze trug historisch entscheidend zur außergewöhnlich guten Erhaltung dieses Gebiets bei. Diese Vergangenheit prägt bis heute den hervorragenden Zustand der Ökosysteme. Wanderwege ermöglichen es, die abwechslungsreiche Landschaft zu erleben und von ausgewählten Punkten die natürliche Schönheit sowie malerische Ausblicke auf die Trave zu genießen.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Nordwestmecklenburg |
| Fläche | 1,21km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 67b379fc-56b4-437c-885a-7b04cfbad089 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
|
| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Baden ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
30. August 1995