Seehauser Bucht

Sonderschutzgebiet

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Wasseraktivitäten

dtp_watercraftswithoutmotor_forbidden_regular

Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind vom 15. Mai bis zum 15. September verboten.

gilt nur für Segelboote und Segelsurfbretter (zugelassen ist jedoch das Einlassen der Segelfahrzeuge und das Rudern dieser bis zur Grenze des Sperrbezirks)

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