Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet bewahrt den naturbelassenen Verlauf der Schwinge mit ihren Prall- und Gleithängen. Es schützt zudem wichtige Teile des Talmoores der Peenewiesen, um einzigartige Fluss- und Feuchtlebensräume zu erhalten.
Das Naturschutzgebiet Schwingetal und Peenewiesen bei Trantow dient dem Schutz und Erhalt bedeutender Naturmerkmale. Ein zentraler Schutzzweck ist die Bewahrung des unberührten, naturbelassenen Bachlaufs der Schwinge. Dazu gehören auch ihre charakteristischen geomorphologischen Ausprägungen wie Prall- und Gleithänge, die für ein dynamisches Flussökosystem unerlässlich sind. Darüber hinaus werden in diesem Gebiet wichtige Abschnitte des Talmoores der Peenewiesen konserviert. Diese vielfältigen Lebensräume bieten einer Reihe spezialisierter Pflanzen- und Tierarten, die an Feuchtgebiete und natürliche Fließgewässer angepasst sind, eine Heimat. Das Gebiet repräsentiert ein wertvolles Stück Naturerbe Mecklenburg-Vorpommerns, wo das Zusammenspiel von Wasser und Land einzigartige ökologische Bedingungen schafft. Seine Bewahrung sichert die langfristige Gesundheit dieser sensiblen Umwelten.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Greifswald |
| Fläche | 7,00km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 68c2c285-f413-43cd-be9a-22d03a61871f |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.