Schwielochsee

Landschaftsschutzgebiet

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_allowed_regular

dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular

Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Fahren mit einem motorisierten Fahrzeug auf nichtöffentlichen Wegen in der freien Landschaft ist gemäß § 22 Abs. 3 BbgNatSchAG verboten

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Zelten ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen in der freien Landschaft gemäß § 22 Abs. 4 BbgNatSchAG außerhalb von öffentlichen Straßen und Plätzen nur auf einem Zelt- oder Campingplatz aufgestellt und benutzt werden

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