Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Bodenseekreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000019 |
| Fläche | 28,85ha |
| Gründungsjahr | 1992 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 1bdb54ef-6467-4a71-903b-30a0f241364c |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Es ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Es ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren
Zelten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Das Schutzgebiet niedriger als 1000 ft (300 m) über Grund zu überfliegen ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Hunde sind verboten.
Es ist verboten Hunde frei laufen zu lassen
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
24. Juli 1992