Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Schwarzenbachsgrund bei Grebenau“ umfasst das schmale Wiesentälchen entlang des Schwarzbachgrabens inmitten eines Laubwaldgebiets. Der Schwarzbachgraben wird begleitet von wertvollen Feuchtwiesen und nassen Hochstaudenfluren, welche seltene Pflanzengesellschaften, wie beispielsweise Borstgrasrasen und Seggen-Ried-Gesellschaften, beherbergen. Die Besonderheit des Gebiets liegt in der Verknüpfung des Wald- und Offenlandlebensraumes mit dem kleinen Fließgewässer. Der Schwarzenbachsgrund bietet mit seinem Feuchtwiesen-Komplex vielen Tier- und Pflanzenarten einen Rückzugsort in dem sonst walddominierten Gebiet. Vor allem Amphibien finden hier einen geeigneten Lebensraum.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 8,36ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 65e5e011-3b7b-4d65-a330-efb8457f6e3e |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Baden ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.