Betreten abseits der Wege ist verboten.
[Es ist] verboten: die Wege zu verlassen.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Rottweil, Zollernalbkreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000147 |
| Fläche | 47,26ha |
| Gründungsjahr | 1996 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 0a334f36-2f6e-4e9b-92d8-3b5ec2275cb3 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
[Es ist] verboten: die Wege zu verlassen.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
[Es ist] verboten: das Gebiet außerhalb von Straßen und befestigten Wegen mit Fahrrädern [...] zu befahren.
Reiten ist verboten.
[Es ist] verboten: außerhalb von Straßen und befestigten Wegen zu reiten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
[Es ist] verboten: das Gebiet außerhalb von Straßen und befestigten Wegen mit Fahrrädern oder motorisierten Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühlen, zu befahren.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
[Es ist] verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu hinterlassen oder zu lagern.
Pflanzen sammeln ist verboten.
[Es ist] verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Pilze sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
[Es ist] verboten: wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten dieser Tiere freizulegen, zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören. [Es ist] verboten: Tiere auszusetzen oder anzusiedeln.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
[Es ist] verboten: Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören. [Es ist] verboten: Störungen an den Lebens-, Brut- und Wohn- oder Zufluchtstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
15. September 1996