Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Brandenburg - Oder-Spree |
| Fläche | 6,99km² |
| Gründungsjahr | 2003 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | b91270d9-9084-4e21-9821-6c3611804f10 |
| Name und Abteilung |
Umweltamt Landkreis Oder-Spree
untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.landkreis-oder-spree.de/Wirtschaft-Ordnung/Umwelt/Untere-Naturschutzbeh%C3%B6rde/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Breitscheidstraße 5
15848 Beeskow Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
Befahren der Altwässer sowie Alt- und Nebenarme der Spree mit Wasserfahrzeugen aller Art verboten; Befahren der Hauptspree mit nicht mehr als 7,5 km/h; Anlegen am Ufer der Hauptspree nur innerhalb der Ortslage Radinkendorf
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
Befahren der Altwässer sowie Alt- und Nebenarme der Spree mit Wasserfahrzeugen aller Art verboten; Befahren der Hauptspree mit nicht mehr als 7,5 km/h; Anlegen am Ufer der Hauptspree nur innerhalb der Ortslage Radinkendorf
Tauchen ist an ausgewiesenen Stellen verboten.
Tauchen in den Alt- und Nebenarmen der Spree sowie in sonstigen Stillgewässern verboten
Baden ist an ausgewiesenen Stellen verboten.
Baden in den Alt- und Nebenarmen der Spree sowie in sonstigen Stillgewässern verboten
Übernachten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Betreiben von Modellsport oder ferngesteuerter Modell verboten
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist vom 1. Januar bis zum 31. Juli verboten.
nichtgewerbliches Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten nach dem 01. August eines jeden Kalenderjahres erlaubt
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.