Betreten des Gebietes ist vom 1. Januar bis zum 31. März verboten.
Wildruhezone für Rehwild, Feldhasen und Rotwild zur Vermeidung von Störung durch Freizeitnutzung.
Die Wildruhezone befindet sich auf einer ehemals ausgedehnten Riedlandschaft mit hohem Grundwasserspiegel. Die Wildruhezone Schwabbrünna-Äscher ist als Rückzugsgebiet für die genannten Zieltierarten im Winter geeignet. Die Lage am Rand der Ebene des Rheintals und die Vegetationsstruktur mit geschlossenem Wald, Gehölzstreifen und offenen Flächen sowie der extensiven Nutzung machen das Gebiet attraktiv für das Reh und den Feldhasen. Dies gilt grundsätzlich auch für das Rotwild. Die Landstrasse zwischen Schaan und Nendeln stellt eine grosse und ungünstige Barriere dar. Die Winterruhezone Schwabbrünna-Äscher ist praktisch deckungsgleich mit dem hier 1961 unter Schutz gestellten Naturschutzgebiet. Wege dürfen deshalb auch im Sommer nicht verlassen werden und Hunde sind an der Leine zu führen. Die Winterruhezone/NSG ist ein wichtiges Naherholungsgebiet für die umliegenden Dörfer und Gemeinden.
| Ort | Liechtenstein - Eschen, Planken, Schaan |
| Fläche | 47,89ha |
| DtP ID | 89d11d39-b4e7-4ae7-bc1f-8134d17a1691 |
| Name und Abteilung |
Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft - Landesverwaltung Liechtenstein
|
| Webseite | https://www.llv.li/de/landesverwaltung/amt-fuer-wald-natur-und-landwirtschaft |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landstrasse 190
9495 Triesen Liechtenstein |
Fauna
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Betreten des Gebietes ist vom 1. Januar bis zum 31. März verboten.