Schutzzone II im Nationalpark Hainich

Schutzzone

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Dieses Schutzgebiet liegt innerhalb von: Nationalpark Hainich, Nationalpark. Bitte beachten Sie auch die dort geltenden Regeln.

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Bergaktivitäten

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Klettern ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

Beeren dürfen für den Eigenbedarf in geringen Mengen innerhalb der Schutzzone 2 gesammelt werden

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Pilze sammeln ist nur an ausgewiesenen Stellen vom 1. Juli bis zum 15. November erlaubt.

in Schutzzone 2 erlaubt

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Angeln ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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