Schutz des Tegernsees und Umgebung

Landschaftsschutzgebiet

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist in ausgewiesenen Bereichen vom 1. April bis zum 30. September verboten.

Betrifft die Tegernseesperrzonen: Ringseeinsel im westlichen Seebereich; Schutzbereiche und -zonen um die Schilf- und Röhrichtzonen bei Bad Wiessee, St. Quirin, an den Festlandufern bei Abwinkel, westlich des Mangfallausflusses, in der Finnerbucht, beim Grundner Hof und bei Kaltenbrunn; die Zone zwischen Badeplatz Grundner Hof und Mündungskegel Steingraben; den Bereich zwischen Amalienburg und Badeplatz Grundner Hof im Norden.

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dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular

Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind in ausgewiesenen Bereichen vom 1. April bis zum 30. September verboten.

Betrifft die Tegernseesperrzonen: Ringseeinsel im westlichen Seebereich; Schutzbereiche und -zonen um die Schilf- und Röhrichtzonen bei Bad Wiessee, St. Quirin, an den Festlandufern bei Abwinkel, westlich des Mangfallausflusses, in der Finnerbucht, beim Grundner Hof und bei Kaltenbrunn; die Zone zwischen Badeplatz Grundner Hof und Mündungskegel Steingraben; den Bereich zwischen Amalienburg und Badeplatz Grundner Hof im Norden.

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Motorisierte Wasserfahrzeuge sind in ausgewiesenen Bereichen vom 1. April bis zum 30. September verboten.

Betrifft die Tegernseesperrzonen: Ringseeinsel im westlichen Seebereich; Schutzbereiche und -zonen um die Schilf- und Röhrichtzonen bei Bad Wiessee, St. Quirin, an den Festlandufern bei Abwinkel, westlich des Mangfallausflusses, in der Finnerbucht, beim Grundner Hof und bei Kaltenbrunn; die Zone zwischen Badeplatz Grundner Hof und Mündungskegel Steingraben; den Bereich zwischen Amalienburg und Badeplatz Grundner Hof im Norden.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Baden ist an ausgewiesenen Stellen vom 1. April bis zum 30. September verboten.

Betrifft die Tegernseesperrzonen: Ringseeinsel im westlichen Seebereich; Schutzbereiche und -zonen um die Schilf- und Röhrichtzonen bei Bad Wiessee, St. Quirin, an den Festlandufern bei Abwinkel, westlich des Mangfallausflusses, in der Finnerbucht, beim Grundner Hof und bei Kaltenbrunn; die Zone zwischen Badeplatz Grundner Hof und Mündungskegel Steingraben; den Bereich zwischen Amalienburg und Badeplatz Grundner Hof im Norden.

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