Schutz des Spitzingsees und seiner Umgebung

Landschaftsschutzgebiet

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Wasseraktivitäten

dtp_watercraftswithoutmotor_forbidden_regular

dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular

Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.

Für Fahrzeuge ohne Eigenantrieb (einschließlich Schlauchboote, Luftmatratzen u. ä.) ist es verboten, sich dem westlichen Ufer oder den Ried- und Röhrichtzonen zu nähern, am westlichen Ufer anzulegen oder von dort Fahrzeuge einzubringen.

dtp_windsurfing_forbidden_regular

dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular

Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist in ausgewiesenen Bereichen verboten.

Es ist verboten, den Spitzingsee mit Segelsurfern zu befahren.

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Zelten ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

Generelles Verhalten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten.

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