Schutz des Schliersees und seiner Umgebung

Landschaftsschutzgebiet

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_forbidden_regular

dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular

Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 30. September verboten.

Betrifft das Fischlaichschongebiet am Kurpark Schliersee

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Zelten ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

Generelles Verhalten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten.

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