Beschreibung & Karte
Überblick
Die Schweizer Wildruhezonen sind für Säugetiere und Vögel wichtige Gebiete, in denen die Bedürfnisse der Wildtiere im Vordergrund stehen. Sie dienen der Vermeidung übermässiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Wildruhezonen dürfen während bestimmten Jahreszeiten - oder in einzelnen Fällen während des ganzen Jahres - nicht oder nur beschränkt für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Es gibt rechtskräftige und empfohlene Wildruhezonen. Rechtskräftige Wildruhezonen sind über den Rechtssetzungsprozess ausgeschieden (z.B. kantonales Jagdrecht, kommunale Zonenplanung) und Übertretungen in diesen Gebieten sind strafbar.
Beschreibung
Schutzzeit: 01.12. - 31.03. / 01.04. - 30.06. Bestimmungen: Das Gebiet darf vom 01.12.-31.03. nur auf den bezeichneten sowie vom 01.04.-30.06. nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Verbot: Wintersport/Winterwandern ausserhalb bezeichneter Routen, sportliche Veranstaltungen.
Allgemeine Informationen
| Ort | Schweiz - Bern - Guggisberg, Rüschegg |
| Fläche | 17,33km² |
| DtP ID | 69171328-bc13-4ff9-8166-8880c64c1ba6 |