Schüpfenfluh 1

Wildruhezone

Beschreibung & Karte

Überblick

Die Schweizer Wildruhezonen sind für Säugetiere und Vögel wichtige Gebiete, in denen die Bedürfnisse der Wildtiere im Vordergrund stehen. Sie dienen der Vermeidung übermässiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Wildruhezonen dürfen während bestimmten Jahreszeiten - oder in einzelnen Fällen während des ganzen Jahres - nicht oder nur beschränkt für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Es gibt rechtskräftige und empfohlene Wild­ruhe­zonen. Rechtskräftige Wildruhe­zonen sind über den Rechtssetzungsprozess ausgeschieden (z.B. kantonales Jagdrecht, kommunale Zonenplanung) und Übertretungen in diesen Gebieten sind strafbar.

Beschreibung

Schutzzeit: 01.12. - 31.03. / 01.04. - 30.06. Bestimmungen: Das Gebiet darf vom 01.12.-31.03. nur auf den bezeichneten sowie vom 01.04.-30.06. nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Verbot: Wintersport/Winterwandern ausserhalb bezeichneter Routen, sportliche Veranstaltungen.

Allgemeine Informationen