Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Schilf, Uferwald und nasse Moorflächen umgeben den Schreckensee in der Blitzenreuter Seenplatte. Seine Übergänge vom Wasser zum Land erzählen von einer Landschaft, die seit der Eiszeit wächst.
In der Blitzenreuter Seenplatte zwischen Weingarten und Altshausen liegt der Schreckensee, ein Erbe der Gletscher. Rund um sein Wasser lässt sich verfolgen, wie ein See nach und nach zuwächst. Auf schwimmende Blätter folgen Schilf, sumpfige Flächen und ein Gürtel aus Gebüschen und Uferwald. Im Nordosten schließt sich ein kalkreiches Moor an. Der benachbarte Kleine Schreckensee ist bereits stärker verlandet und trägt eine dichte Decke aus Seerosen. Die gut erhaltenen Übergänge machen das Gebiet besonders wertvoll. Sie geben vielen Tieren und Pflanzen Raum zwischen Wasser und Land. Wie empfindlich dieser Zusammenhang ist, zeigt die enge Abhängigkeit von Wasserqualität und Wasserstand. (Kurzfassung auf Grundlage eines Textes von Volker Kracht)
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Ravensburg |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000111 |
| Fläche | 85,87ha |
| Gründungsjahr | 1939 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | a3bf459f-6afe-433a-98ec-61c5e88b3ec8 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Habitat
Habitat
Habitat
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Baden ist verboten.
[Es ist] verboten: an anderen als an den von der unteren Naturschutzbehörde bezeichneten Stellen zu baden.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
[Es ist] verboten: Pflanzen zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzupflücken, abzuschneiden oder abzureißen; Pflanzen [...] einzubringen
Pilze sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
[Es ist] verboten: freibleibenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen anzubringen, sie zu fangen oder zu töten, oder Puppen, Larven, Eier oder Nester und sonstige Brut- und Wohnstätten solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen, unbeschadet der berechtigten Abwehrmaßnahmen gegen Kulturschädlinge und sonst lästige oder blutsaugende Insekten. Unberührt bleiben: die rechtmäßige Ausübung der Jagd und der Fischerei.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
5. August 1939