Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Esslingen |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000017 |
| Fläche | 76,41ha |
| Gründungsjahr | 1942 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 2593b653-5d59-47fe-b30e-ebcc05a489fd |
| Name und Abteilung |
Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Geschäftsstelle |
| Webseite | https://www.biosphaerengebiet-alb.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Biosphärenallee 2 - 4
72525 Münsingen-Auingen Deutschland |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
das Gebiet außerhalb befestigter Wege, im Wald außerhalb befestigter Wege von mindestens 2 Metern Breite mit Fahrrädern zu befahren
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Krankenfahrstühle ausgenommen
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Fotografieren/Filmen ist erlaubt, wenn es keine Störungen an den Lebens-, Brut- und Wohnstätten wildlebender Tiere verursacht bzw. Standorte besonders geschützter Pflanzen beeinträchtigt oder zerstört werden.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.