Betreten abseits der Wege ist verboten.
[Es ist] verboten: die Wege zu verlassen.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Bodenseekreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000301 |
| Fläche | 9,94ha |
| Gründungsjahr | 2007 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | eb848cbd-1744-4367-bd07-e91a09566ef2 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
[Es ist] verboten: die Wege zu verlassen.
Radfahren ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
[Es ist] verboten: das Gebiet (außer zur Bewirtschaftung) mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
[Es ist] verboten: Abfälle [...] oder sonstige Gegenstände zu hinterlassen oder zu lagern.
Hunde sind verboten.
[Es ist] verboten: Hunde frei laufen zu lassen.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
[Es ist] verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Pilze sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
[Es ist] verboten: Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören. [Es ist] verboten:Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
18. Mai 2007