Schoenecker Schweiz

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Die Schönecker Schweiz ist der Teil der Prümer Kalkmulde, der seit 1991 unter Naturschutz steht und noch natürliche oder naturnahe Ausprägungen dieser Kalkmuldenlandschaft aufweist.

Beschreibung

Das Schutzgebiet zeichnet sich durch mosaikartig verzahnte Ökosysteme aus, darunter Halbtrocken- und Trockenrasen, Felsökosysteme, Saum-Biozönosen, Laubwälder – besonders Schlucht- und Kalkbuchenwälder –, Bachauen, Fließgewässer, Großseggenriede sowie hochstaudenreiche Feuchtwiesen und extensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen. Diese Vielfalt bietet zahlreichen seltenen und vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Die besondere landschaftliche Schönheit ergibt sich aus abwechslungsreichen Elementen wie Steilhängen, Hochplateaus, Schluchttälern, Kerbsohlentälern, Wacholderheiden und markanten Karsterscheinungen wie Dolinen, Bachschwinden, Höhlen, Felsklüften sowie steilen Felswänden und Abbruchkanten. Als typisches Kalkgebiet auf submontaner Höhenstufe mit subozeanischem Klima und kleinklima-geprägten Bedingungen ist das Gebiet auch als altes Kultur- und Siedlungsland von Bedeutung. Es wurde deshalb als Naturschutzgebiet unter besonderen Schutz gestellt und bietet zudem einem Rückzugsgebiet für etwa 60 Falterarten Raum.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

dtp_photographingfilming_forbidden_regular

Fotografieren und Filmen ist verboten.

Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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