Betreten abseits der Wege ist verboten.
[Es ist] verboten: das Schutzgebiet zwischen dem 15. März und dem zweiten Wiesenschnitt außerhalb von Wegen zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Tübingen, Landkreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000086 |
| Fläche | 4,58km² |
| Gründungsjahr | 2000 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | a00b5971-836a-4659-abcf-cf64535982d3 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
[Es ist] verboten: das Schutzgebiet zwischen dem 15. März und dem zweiten Wiesenschnitt außerhalb von Wegen zu betreten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
[Es ist] verboten: das Gebiet außerhalb befestigter Wege, im Wald außerhalb befestigter Wege von mindestens 2 Metern Breite mit Fahrrädern zu befahren.
Reiten ist verboten.
[Es ist] verboten: das Schutzgebiet zwischen dem 15. März und dem zweiten Wiesenschnitt außerhalb von Wegen [...] zu reiten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
[Es ist] verboten: das Gebiet mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen mit Krankenfahrstühlen.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Hunde sind verboten.
[Es ist] verboten: Hunde frei laufen zu lassen.
Feuer ist verboten.
[Es ist] verboten: außerhalb amtlich gekennzeichneter Feuerstellen Feuer zu machen oder zu unterhalten (ausgenommen ist das Verbrennen des auf dem Grundstück anfallenden Baum‑ oder Beerenschnitts).
Pflanzen sammeln ist verboten.
[Es ist] verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
[Es ist] verboten: - Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören; -Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
15. November 2000