Betreten des Gebietes ist vom 1. Dezember bis zum 30. April verboten.
Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.
Zunehmende Störungen durch Freizeitnutzer in den Fütterungsbereichen des Staatsjagdrevieres Mittenwald während der Notzeit wirken sich nachteilig auf die Naturverjüngung aus. Durch die Betretungsverbote soll sichergestellt werden, dass sich das Rotwild während der Überwinterungszeit ungestört im Bereich der Fütterungen und den umliegenden Einständen aufhalten kann. Eine störungsfreie Durchführung der Winterfütterung ist wesentlich um Wildschäden an Waldbeständen zu verhindern, zumindest aber zu reduzieren.
| Ort | Deutschland - Bayern - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen |
| Fläche | 1,08km² |
| DtP ID | 5b962838-c77d-4865-801a-33058c3c5ffa |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.lra-gap.de/de/naturschutz-landwirtschaft-gartenbau-schifffahrt-und-wasserwirtschaft.html |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Olympiastr. 10
82467 Garmisch-Partenkirchen Deutschland |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Untere Jagdbehörde | Wildökologie |
| Webseite | https://www.lra-gap.de/de/jagd.html |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Olympiastraße 10
82467 Garmisch-Partenkirchen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist vom 1. Dezember bis zum 30. April verboten.
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - 27. November 2025