Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
[Es ist] verboten: ie Wege in empfindlichen Bereichen (Uferabschnitte, Quellbereiche, Rutschhänge u. a.) zu verlassen.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Ravensburg |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000148 |
| Fläche | 2,31km² |
| Gründungsjahr | 1997 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 93e2c353-667c-4be6-ba16-4e7b4362485b |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
[Es ist] verboten: ie Wege in empfindlichen Bereichen (Uferabschnitte, Quellbereiche, Rutschhänge u. a.) zu verlassen.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
[Es ist] verboten: das Gebiet außerhalb befestigter Wege von mindestens zwei Meter Breite mit Fahrrädern zu befahren.
Reiten ist verboten.
[Es ist] verboten: außerhalb befestigter Wege von mindestens drei Meter Breite zu reiten oder Pferde zu führen.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
[Es ist] verboten: das Gebiet mit anderen Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühlen, zu befahren
Klettern ist verboten.
[Es ist] verboten: an den offenen Molassewänden und am Wasserfall zu klettern oder die natürlichen Rutschungen und Steilwände zu beschädigen.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
[Es ist] verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände [...] zu lagern oder zu behandeln.
Hunde sind verboten.
[Es ist] verboten: Hunde frei laufen zu lassen (außer zur Jagd).
Pflanzen sammeln ist verboten.
[Es ist] verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Pilze sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
[Es ist] verboten: - wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Nist‑, Brut‑, Laich‑, Wohn‑, Rast‑, Nahrungs‑ oder Zufluchtstätten dieser Tiere freizulegen, zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören. -gebietsfremde Tiere auszusetzen oder anzusiedeln.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
[Es ist] verboten: - Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen zum Fotografieren oder Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören. - törungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohn‑ oder Zufluchtstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
7. Januar 1997