Betreten abseits der Wege ist verboten.
Seit 150 Jahren gestauter Weiher im Bereich des Granit-Gesteins des Südschwarzwaldes im Schlücht-Tal; am Ufer ein Schwarzerlen-Saum; angrenzend Mosaik aus Flachmooren, Binsenwiesen und Magerwiesen.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Waldshut |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000119 |
| Fläche | 8,48ha |
| Gründungsjahr | 1940 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 1bae39a6-cb0c-4f75-9bca-48230bfa5cc2 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
5. August 1991